⚖️ Untersuchung nach Delikt

Eine Untersuchung nach Delikt wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Sie erfolgt nur selten am Tatort, sondern in der Regel in Untersuchungshaft oder nach polizeilicher Zuführung in die Praxis.

Je nach Fragestellung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Körperliche und psychiatrische Untersuchung in möglichst zeitlichem Zusammenhang mit dem Ereignis („tatnah“)
  • Blutentnahme, gegebenenfalls auch unter Zwang auf Anordnung der Staatsanwaltschaft
  • Spurensicherung am Körper
  • Untersuchung von Opfer und/oder beschuldigter Person

Besonderer Wert wird auf eine sorgfältige Dokumentation gelegt:

  • schriftlich (medizinisch und forensisch nachvollziehbar)
  • digital, insbesondere durch fotografische Dokumentation

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