🚒 Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung
Die medizinische Beurteilung der Feuerwehrtauglichkeit erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS, Stand 2024).
Grundsatz
Die Tauglichkeitsbeurteilung dient der Sicherheit:
- der Feuerwehrangehörigen selbst
- der Kameraden im Einsatz
- der zu rettenden Personen
Die Entscheidung über die Tauglichkeit liegt in der Verantwortung des untersuchenden Arztes.
Neue Regelung (seit 2024)
Die bisherigen starren Untersuchungsintervalle wurden aufgehoben.
Heute gilt:
- Die Feuerwehr organisiert jährlich Leistungstests zur Beurteilung der körperlichen Fitness
- Feuerwehrangehörige führen regelmässig eine Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands durch
- Eine ärztliche Untersuchung erfolgt:
- bei Eintritt in die Feuerwehr
- bei gesundheitlichen Veränderungen
- bei auffälligen Testergebnissen
- auf Wunsch der Feuerwehr oder des Feuerwehrangehörigen
Unsere Praxis – medizinischer Standard
Auch wenn die Richtlinien Spielraum lassen, führen wir die Untersuchung bewusst gründlich und standardisiert durch.
👉 Es erfolgt keine „Minimaluntersuchung“
In der Regel umfasst die Untersuchung:
- Ausführliche Anamnese
- Körperliche Untersuchung
- Beurteilung der Herz-Kreislauf-Situation
- Lungenfunktion (Spirometrie)
- Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Durchführung Feuerwehrintern)
- Psychische Beurteilung (Belastbarkeit, Verhalten)
Bei Bedarf zusätzlich:
- EKG
- Laboruntersuchungen
- weiterführende Abklärungen
👉 Hintergrund:
Feuerwehreinsätze sind körperlich und psychisch extrem belastend – eine sorgfältige Beurteilung ist zwingend notwendig.
Atemschutz (ASGT)
Für Atemschutzgeräteträger gelten erhöhte Anforderungen.
Wichtige Faktoren:
- ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit
- stabile Herz-Kreislauf-Situation
- unauffällige Lungenfunktion
- keine relevanten Risikofaktoren
Die Beurteilung erfolgt individuell und verantwortungsvoll.
Wichtige medizinische Kriterien
Die Tauglichkeit kann eingeschränkt oder verneint werden bei:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Lungenerkrankungen (z. B. Asthma, COPD)
- neurologischen Erkrankungen
- psychischen Erkrankungen
- relevanten Stoffwechselerkrankungen
- Alkohol- oder Drogenproblematik
- ungenügender körperlicher Leistungsfähigkeit
👉 Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall
Körpergewicht (Orientierung)
- BMI > 32: kritisch für Atemschutz
- BMI > 35: kritisch für Feuerwehrdienst
Diese Werte sind Richtgrössen und werden individuell beurteilt.
Wichtiger Hinweis
Die Feuerwehrtauglichkeit ist kein „Recht“, sondern setzt die entsprechende gesundheitliche Eignung voraus.
Eine ehrliche Selbsteinschätzung ist entscheidend –
Fehleinschätzungen können im Einsatz lebensgefährlich sein.