🚒 Feuerwehrtauglichkeitsuntersuchung

Die medizinische Beurteilung der Feuerwehrtauglichkeit erfolgt nach den aktuellen Empfehlungen der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS, Stand 2024).

 

Grundsatz

Die Tauglichkeitsbeurteilung dient der Sicherheit:

  • der Feuerwehrangehörigen selbst
  • der Kameraden im Einsatz
  • der zu rettenden Personen

Die Entscheidung über die Tauglichkeit liegt in der Verantwortung des untersuchenden Arztes.

 

Neue Regelung (seit 2024)

Die bisherigen starren Untersuchungsintervalle wurden aufgehoben.

Heute gilt:

  • Die Feuerwehr organisiert jährlich Leistungstests zur Beurteilung der körperlichen Fitness
  • Feuerwehrangehörige führen regelmässig eine Selbsteinschätzung des Gesundheitszustands durch
  • Eine ärztliche Untersuchung erfolgt:
    • bei Eintritt in die Feuerwehr
    • bei gesundheitlichen Veränderungen
    • bei auffälligen Testergebnissen
    • auf Wunsch der Feuerwehr oder des Feuerwehrangehörigen

Unsere Praxis – medizinischer Standard

Auch wenn die Richtlinien Spielraum lassen, führen wir die Untersuchung bewusst gründlich und standardisiert durch.

👉 Es erfolgt keine „Minimaluntersuchung“

In der Regel umfasst die Untersuchung:

  • Ausführliche Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Beurteilung der Herz-Kreislauf-Situation
  • Lungenfunktion (Spirometrie)
  • Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Durchführung Feuerwehrintern)
  • Psychische Beurteilung (Belastbarkeit, Verhalten)

Bei Bedarf zusätzlich:

  • EKG
  • Laboruntersuchungen
  • weiterführende Abklärungen

👉 Hintergrund:
Feuerwehreinsätze sind körperlich und psychisch extrem belastend – eine sorgfältige Beurteilung ist zwingend notwendig.

 

Atemschutz (ASGT)

Für Atemschutzgeräteträger gelten erhöhte Anforderungen.

Wichtige Faktoren:

  • ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit
  • stabile Herz-Kreislauf-Situation
  • unauffällige Lungenfunktion
  • keine relevanten Risikofaktoren

Die Beurteilung erfolgt individuell und verantwortungsvoll.

 

Wichtige medizinische Kriterien

Die Tauglichkeit kann eingeschränkt oder verneint werden bei:

  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Lungenerkrankungen (z. B. Asthma, COPD)
  • neurologischen Erkrankungen
  • psychischen Erkrankungen
  • relevanten Stoffwechselerkrankungen
  • Alkohol- oder Drogenproblematik
  • ungenügender körperlicher Leistungsfähigkeit

👉 Die Entscheidung erfolgt immer im Einzelfall

 

Körpergewicht (Orientierung)

  • BMI > 32: kritisch für Atemschutz
  • BMI > 35: kritisch für Feuerwehrdienst

Diese Werte sind Richtgrössen und werden individuell beurteilt.

 

Wichtiger Hinweis

Die Feuerwehrtauglichkeit ist kein „Recht“, sondern setzt die entsprechende gesundheitliche Eignung voraus.

Eine ehrliche Selbsteinschätzung ist entscheidend –
Fehleinschätzungen können im Einsatz lebensgefährlich sein.

 

 

 

 

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