Erstuntersuchung
Eine möglichst zeitnahe (deliktnahe) psychiatrische und körperliche Erstuntersuchung ist für die spätere gutachterliche Beurteilung von grossem Wert.
Bedeutung
Durch die unmittelbare Untersuchung nach dem Ereignis können insbesondere beurteilt werden:
- aktueller psychischer Zustand
- Einsichtsfähigkeit
- Steuerungsfähigkeit
Dabei ist vor allem das Nachtatverhalten von zentraler Bedeutung für die Beurteilung.
Vorteile
- hohe Aussagekraft bezüglich des Zustands zum Deliktzeitpunkt
- weniger Verzerrung durch nachträgliche Anpassungen oder Strategien
- bessere Grundlage für spätere gutachterliche Einschätzungen
Organisatorisches Vorgehen
Damit die Untersuchung korrekt durchgeführt werden kann, ist es wichtig, dass bereits vorab folgende Angaben vorliegen:
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
Diese Angaben ermöglichen die Vorbereitung der notwendigen Dokumente, insbesondere:
- Rechtsbelehrung vor Begutachtung
- Schweigepflichtsentbindung
Durchführung vor Ort
Falls die Vorbereitung nicht im Voraus erfolgt, kann die Aufklärung auch vor Ort durchgeführt werden, z. B. durch:
- Staatsanwaltschaft
- Polizei
Voraussetzung ist, dass die formellen Anforderungen eingehalten werden.
Rechtliche Hinweise
Dem Beschuldigten muss klar sein:
- dass seine Aussagen gegenüber
- Polizei
- Staatsanwaltschaft
- Gutachter / Amtsarzt
ab Untersuchungszeitpunkt Bestandteil der Akten werden können
- und im weiteren Verfahren verwendet werden können
Auch bei fehlender Unterschrift kann – gestützt auf den erhobenen psychischen Befund – festgehalten werden, dass:
- die Aufklärung verstanden wurde oder nicht
- die entsprechende Einsichtsfähigkeit vorlag oder nicht