Erstuntersuchung

Eine möglichst zeitnahe (deliktnahe) psychiatrische und körperliche Erstuntersuchung ist für die spätere gutachterliche Beurteilung von grossem Wert.

 

Bedeutung

Durch die unmittelbare Untersuchung nach dem Ereignis können insbesondere beurteilt werden:

  • aktueller psychischer Zustand
  • Einsichtsfähigkeit
  • Steuerungsfähigkeit

Dabei ist vor allem das Nachtatverhalten von zentraler Bedeutung für die Beurteilung.

 

Vorteile

  • hohe Aussagekraft bezüglich des Zustands zum Deliktzeitpunkt
  • weniger Verzerrung durch nachträgliche Anpassungen oder Strategien
  • bessere Grundlage für spätere gutachterliche Einschätzungen

 

Organisatorisches Vorgehen

Damit die Untersuchung korrekt durchgeführt werden kann, ist es wichtig, dass bereits vorab folgende Angaben vorliegen:

  • Vorname, Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse

Diese Angaben ermöglichen die Vorbereitung der notwendigen Dokumente, insbesondere:

  • Rechtsbelehrung vor Begutachtung
  • Schweigepflichtsentbindung

 

Durchführung vor Ort

Falls die Vorbereitung nicht im Voraus erfolgt, kann die Aufklärung auch vor Ort durchgeführt werden, z. B. durch:

  • Staatsanwaltschaft
  • Polizei

Voraussetzung ist, dass die formellen Anforderungen eingehalten werden.

 

Rechtliche Hinweise

Dem Beschuldigten muss klar sein:

  • dass seine Aussagen gegenüber
    • Polizei
    • Staatsanwaltschaft
    • Gutachter / Amtsarzt

ab Untersuchungszeitpunkt Bestandteil der Akten werden können

  • und im weiteren Verfahren verwendet werden können

Auch bei fehlender Unterschrift kann – gestützt auf den erhobenen psychischen Befund – festgehalten werden, dass:

  • die Aufklärung verstanden wurde oder nicht
  • die entsprechende Einsichtsfähigkeit vorlag oder nicht

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