Kurzbeurteilung / Stellungnahme

Kurzbeurteilungen oder Stellungnahmen dienen der Beantwortung einzelner, klar definierter Fragestellungen, ohne Erstellung eines vollständigen Gutachtens.

 

Charakter

Im Unterschied zum Gutachten erfolgt:

  • keine umfassende Aktenzusammenfassung
  • keine vollständige Untersuchung

Es wird davon ausgegangen, dass:

  • die relevanten Akten bekannt sind
  • oder bereits frühere Untersuchungen vorliegen

Die Beurteilung erfolgt ausschliesslich auf Basis dieser Grundlagen.

 

Vorgehen

  • gezielte Sichtung relevanter Unterlagen
  • fachliche Bewertung der vorliegenden Informationen
  • präzise Beantwortung der konkreten Fragestellung

 

Einsatzbereich

Kurzbeurteilungen sind geeignet:

  • bei einfachen oder klar umrissenen Fragestellungen
  • bei Zusatzfragen zu bestehenden Gutachten
  • bei stabilen und gut dokumentierten Verhältnissen
  • insbesondere bei kooperativen Exploranden

 

Einordnung

Kurzbeurteilungen sind:

  • knapp
  • fokussiert
  • effizient

Sie ersetzen kein Gutachten, können jedoch in geeigneten Fällen eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen.

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