Kurzbeurteilung / Stellungnahme
Kurzbeurteilungen oder Stellungnahmen dienen der Beantwortung einzelner, klar definierter Fragestellungen, ohne Erstellung eines vollständigen Gutachtens.
Charakter
Im Unterschied zum Gutachten erfolgt:
- keine umfassende Aktenzusammenfassung
- keine vollständige Untersuchung
Es wird davon ausgegangen, dass:
- die relevanten Akten bekannt sind
- oder bereits frühere Untersuchungen vorliegen
Die Beurteilung erfolgt ausschliesslich auf Basis dieser Grundlagen.
Vorgehen
- gezielte Sichtung relevanter Unterlagen
- fachliche Bewertung der vorliegenden Informationen
- präzise Beantwortung der konkreten Fragestellung
Einsatzbereich
Kurzbeurteilungen sind geeignet:
- bei einfachen oder klar umrissenen Fragestellungen
- bei Zusatzfragen zu bestehenden Gutachten
- bei stabilen und gut dokumentierten Verhältnissen
- insbesondere bei kooperativen Exploranden
Einordnung
Kurzbeurteilungen sind:
- knapp
- fokussiert
- effizient
Sie ersetzen kein Gutachten, können jedoch in geeigneten Fällen eine ausreichende Entscheidungsgrundlage darstellen.