Vorabstellungnahme

Bei umfassenden Gutachten besteht häufig der Wunsch nach einer möglichst raschen Beurteilung.

Aufgrund des Umfangs solcher Gutachten ist eine vollständige Bearbeitung in kurzer Zeit in der Regel nicht möglich.

 

Zweck

In dringlichen Situationen kann eine Vorabstellungnahme erstellt werden.

Dies betrifft insbesondere:

  • Haftfälle mit möglicher Fremdgefährdung
  • anstehende Entscheide (z. B. Haftverlängerung)
  • zeitkritische Fragestellungen

In solchen Fällen erfolgt eine erste Einschätzung der wesentlichen Fragen, insbesondere:

  • Risikoeinschätzung
  • Empfehlung zum weiteren Vorgehen

 

Charakter der Vorabstellungnahme

Eine Vorabstellungnahme ist:

  • keine abschliessende Begutachtung
  • kein Kurzgutachten

Sie basiert in der Regel auf:

  • den aktuell vorliegenden Akten
  • einer vorläufigen fachlichen Einschätzung

Die Begründung erfolgt bewusst knapp und wird im späteren Gutachten vollständig ausgeführt.

 

Einordnung

Die Vorabstellungnahme ist Bestandteil des Gesamtgutachtens und wird in dieses integriert.

Sie dient:

  • einer ersten Orientierung für Entscheide
  • nicht der abschliessenden Beurteilung

 

Wichtige Hinweise

  • Ergänzende Fragestellungen werden im Rahmen des Schlussgutachtens beantwortet
  • Zwischen Vorabstellungnahme und Schlussgutachten wird auf Konsistenz geachtet

In Einzelfällen kann es zu Anpassungen kommen, wenn:

  • neue Akten
  • zusätzliche Informationen
  • veränderte Rahmenbedingungen

vorliegen

Diese werden im Gutachten transparent begründet.

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