⚖️ Erwachsenenstrafrecht

Auftraggeber für strafrechtliche Gutachten sind in der Regel:

  • Staatsanwaltschaften
  • Untersuchungsämter
  • Gerichte

Privatgutachten im Strafrecht werden nicht erstellt – entsprechende Anfragen sind zwecklos.

 

Umfang und Vorgehen

Der Umfang der Begutachtung richtet sich nach dem konkreten Auftrag.

  • Nach Sichtung der Akten kann ein Kostendach festgelegt werden
  • Dieses kann bei Bedarf im Verlauf angepasst werden

In Einzelfällen zeigt sich der tatsächliche Aufwand erst im Verlauf der Begutachtung.
In solchen Situationen erfolgt eine Abstimmung mit dem Auftraggeber.

 

Kosten

Die Verrechnung erfolgt nach effektivem Zeitaufwand.

Ein vereinbartes Kostendach wird eingehalten.

 

Qualifikation

Dr. Aschwanden verfügt über die höchste fachliche Qualifikation im Bereich der forensischen Psychiatrie und bildet sich kontinuierlich weiter.

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