⚖️ Jugendstrafrecht
Auftraggeber für jugendstrafrechtliche Gutachten sind:
- Jugendanwaltschaften
- Jugendgerichte
Die Strafmündigkeit beginnt in der Schweiz ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (seit Inkrafttreten des Jugendstrafrechts am 01.01.2007).
Gutachterliche Tätigkeit
Jugendstrafrechtliche Gutachten werden erstellt durch:
- forensische Kinder- und Jugendpsychiater
- forensische Erwachsenenpsychiater mit entsprechender Erfahrung
- sowie teilweise durch Psychologen
In den letzten Jahren haben mehrere Bundesgerichtsentscheide die Anforderungen an die Qualifikation von Gutachtern präzisiert.
Eigene Tätigkeit
Dr. Aschwanden erstellt primär Gutachten im Erwachsenenstrafrecht.
Jugendstrafrechtliche Gutachten werden nur in ausgewählten Fällen übernommen, insbesondere bei:
- schweren Gewalt- oder Sexualdelikten
- komplexen psychiatrischen Störungen
- ausgeprägter delinquenter Entwicklung
Es gelten die üblichen Stundensätze, ein vereinbartes Kostendach wird eingehalten.
Einordnung des Jugendstrafrechts
Das heutige Jugendstrafrecht ist stark auf Erziehung und Integration ausgerichtet.
Diese Ausrichtung ist für kooperative und einsichtsfähige Jugendliche sinnvoll.
Bei bestimmten Tätergruppen zeigt sich jedoch in der Praxis, dass:
- die vorhandenen Massnahmenmöglichkeiten begrenzt sind
- wiederholtes delinquentes Verhalten nicht immer wirksam beeinflusst wird
- Konsequenzen teilweise als wenig verbindlich erlebt werden
Dies kann im Einzelfall zu problematischen Entwicklungen führen.
Gutachterliche Einschätzung
In Gutachten wird dieses Spannungsfeld regelmässig thematisiert.
Bei fortbestehender Delinquenz kann es aus prognostischer Sicht sinnvoll sein, frühzeitig die Übergänge ins Erwachsenenstrafrecht mitzudenken, da dort differenziertere Massnahmen zur Verfügung stehen.
Bedeutung der Gutachten
Auch wenn jugendstrafrechtliche Massnahmen begrenzt sein können, haben die Gutachten eine wichtige Funktion:
- Dokumentation der Entwicklung
- Grundlage für spätere Prognosen
- Bedeutung für Entscheidungen im Erwachsenenstrafrecht
Auffälligkeiten im Jugendalter sind für die langfristige Legalprognose von hoher Relevanz.
Hinweis
Aufgrund der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte werden jugendstrafrechtliche Gutachten nur zurückhaltend übernommen.