⚖️ Jugendstrafrecht

Auftraggeber für jugendstrafrechtliche Gutachten sind:

  • Jugendanwaltschaften
  • Jugendgerichte

Die Strafmündigkeit beginnt in der Schweiz ab dem vollendeten 10. Lebensjahr (seit Inkrafttreten des Jugendstrafrechts am 01.01.2007).

 

Gutachterliche Tätigkeit

Jugendstrafrechtliche Gutachten werden erstellt durch:

  • forensische Kinder- und Jugendpsychiater
  • forensische Erwachsenenpsychiater mit entsprechender Erfahrung
  • sowie teilweise durch Psychologen

In den letzten Jahren haben mehrere Bundesgerichtsentscheide die Anforderungen an die Qualifikation von Gutachtern präzisiert.

 

Eigene Tätigkeit

Dr. Aschwanden erstellt primär Gutachten im Erwachsenenstrafrecht.

Jugendstrafrechtliche Gutachten werden nur in ausgewählten Fällen übernommen, insbesondere bei:

  • schweren Gewalt- oder Sexualdelikten
  • komplexen psychiatrischen Störungen
  • ausgeprägter delinquenter Entwicklung

Es gelten die üblichen Stundensätze, ein vereinbartes Kostendach wird eingehalten.

 

Einordnung des Jugendstrafrechts

Das heutige Jugendstrafrecht ist stark auf Erziehung und Integration ausgerichtet.

Diese Ausrichtung ist für kooperative und einsichtsfähige Jugendliche sinnvoll.
Bei bestimmten Tätergruppen zeigt sich jedoch in der Praxis, dass:

  • die vorhandenen Massnahmenmöglichkeiten begrenzt sind
  • wiederholtes delinquentes Verhalten nicht immer wirksam beeinflusst wird
  • Konsequenzen teilweise als wenig verbindlich erlebt werden

Dies kann im Einzelfall zu problematischen Entwicklungen führen.

 

Gutachterliche Einschätzung

In Gutachten wird dieses Spannungsfeld regelmässig thematisiert.

Bei fortbestehender Delinquenz kann es aus prognostischer Sicht sinnvoll sein, frühzeitig die Übergänge ins Erwachsenenstrafrecht mitzudenken, da dort differenziertere Massnahmen zur Verfügung stehen.

 

Bedeutung der Gutachten

Auch wenn jugendstrafrechtliche Massnahmen begrenzt sein können, haben die Gutachten eine wichtige Funktion:

  • Dokumentation der Entwicklung
  • Grundlage für spätere Prognosen
  • Bedeutung für Entscheidungen im Erwachsenenstrafrecht

Auffälligkeiten im Jugendalter sind für die langfristige Legalprognose von hoher Relevanz.

 

Hinweis

Aufgrund der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte werden jugendstrafrechtliche Gutachten nur zurückhaltend übernommen.

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