Wenn angehörige den Leichnam eines Verstorben zur Bestattung ins Ausland (i.d.R. Geburtsland des Verstorbenen) transportieren wollen, sind verschiedene gesetzliche Regelungen zu beachten.

Am einfachsten ist es, wenn dieser Transport durch ein darin spezialisiertes Unternehmen durchgeführt wird. Diese kennen alle Abläufe und sind auch gut ausgerüstet. Letzteres erleichtert auch die amtsärztliche Arbeit, da der Amtsarzt die Einsargung und Sarg-Abdichtung überwachen und kontrollieren muss und ein Zeitverlust durch amateurhaftes Vorgehen ärgerlich ist.

Bei gutem, routinierten Ablauf kostet die Überwachung und Kontrolle vor Ort und der daraufhin übergebene (ausgefüllt und unterschriebene) Leichenpass CHF 150.-. plus Wegkosten CHF 50.- bis 100.- Wenn wegen Desorganisation viel Zeit verloren geht, gibt es einen entsprechenden Aufschlag. Es wird Rücksicht auf die Trauernden genommen, aber die Verabschiedung vom Verstorbenen vor seinem Leichnam sollte vor der Anwesenheit des Amtsarztes erfolgen.

In der Regel findet die Einsargung im Spital Wil oder in den Leichenaufbahrungssräumen bei den Friedhöfen statt.

Meist hat Dr. Aschwanden über den Mittag dafür Zeit und das sollte - bei guter Organisation - reichen, um danach im entsprechenden Konsulat (meist in Zürich) noch die Dokumente abstempeln zu lassen, resp. die letzten Dokument für den Transport zu erhalten.

Gesetzliche Grundlagen:

  • Der Schweizerische Bundesrat verordnet  ...Verordnung vom Juni 1974 (Stand am 1. Mai 2007)
  • Verordnung über Transport und Beisetzung ansteckungsgefährlicher Leichen sowie Transport vom und ins Ausland (Epidemiengesetz)
  • Art. 15 Internationales  Abkommen über Leichenbeförderung
  • Der Amtsarzt erstellt im Kanton St. Gallen den Leichenpass (Beisein und Kontrolle der Einsargung)

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