Fahreignungsuntersuchung Stufe 2

  • Es wird eine kurze, fahreignungsrelevante Anamnese (Befragung bez. Gesundheitszustand) erhoben und die vorliegenden Akten gesichtet.
  • Beim körperlichen Untersuch werden alle für die Fahreignung relevanten Funktionen geprüft.
  • Die psychiatrische Untersuchung erfolgt über das Gespräch und durch Verhaltensbeobachtungen.
  • Die Gedächtnisfunktionen und eine allfällige psychomotorische Verlangsamung werden, wenn erforderlich, separat testpsychologisch geprüft.
  • Die detaillierten Befunde der ärztlichen Untersuchung werden auf einem separaten Blatt festgehalten und in der elektronischen Krankengeschichte gespeichert (bleibt beim Arzt).
  • Das Zeugnis mit dem Resultat der ärztlichen Untersuchung z.H. des Strassenverkehrsamtes (zusammengefasste Befunde, Schlussfolgerungen, Auflagen, Kontrolluntersuchungsintervalle) wird einerseits für die elektronische Krankengeschichte eingescannt und andererseits dem Strassenverkehrsamt gefaxt (d.h. der Lenker muss es nicht mehr schicken).

 

Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen
Qualitätssicherung bei Fahreignungsabklärungen

 

 

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