Feuerwehr (Eignungsuntersuch Feuerwehr und Atemschutz)

  • Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33)
  • per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Sekretariat)

Dauer der Untersuchung: ca. 40-45 Minuten (inkl. Spirometrie)

Ab 40-jährig muss bei Atemschutzgeräteträgern/-innen (ASGT) - wenn keine aktuellen Laborwerte vom Hausarzt vorliegen - zusätzlich Blut entnommen werden, um den Nüchternblutzucker sowie das Gesamtcholesterin zu bestimmen. Das heisst jene Feuerwehrleute bekommen einen Termin am Morgen früh und dürfen bis nach dem Untersuch nur Wasser trinken, sonst nichts essen und trinken.

Für Lenker der Gruppe 2 (C/C1, Stufe 2) wird wegen des gleichen Untersuchs bei erfüllten Mindestanforderungen Gruppe 2 zusätzlich ein Fahreignungszeugnis dem Strassenverkehrsamt gefaxt (gratis). Wenn nicht erfüllt, oder erhöhter Aufwand vergleiche Fahreignungsuntersuch Stufe 2.
Dies bedeutet, wenn ein/e Feuerwehrmann/-frau vom Strassenverkehrsamt ein Aufgebot zur periodischen Fahreignungsuntersuchung erhält, melden Sie das Ihrem Kommandanten, dann wird gleichzeitig der Feuerwehr-/Atemschutzuntersuch durchgeführt - um unnötige Kosten und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Kosten: entsprechend den fixen Tarifen Feuerwehruntersuchung (Rechnung wird dem Kommandanten geschickt) 

Ziel: Kontrolle, ob die medizinischen Mindestanforderungen für Feuerwehrleute gemäss Richtlinien des SFV erfüllt sind, resp.  ob die Mindestanforderungen für die Gruppe 2 mit oder ohne Auflagen erfüllt sind.

Es wird streng nach den den Richtlinien des SFV (Richtlinien für die ärztliche Untersuchung von Feuerwehrleuten SFV (Ausgabe 2007)) beurteilt und es werden keine Ausnahmen gemacht. 

Zum Untersuch mitnehmen: 

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Tauglichkeitsuntersuchungen AdF (Angehörige der Feuerwehr)
  • Führerausweis für C/C1-Fahrer oder irgendein anderer Ausweis
  • Brille (auch Lesebrille) - wenn möglich nicht mit Kontaktlinsen kommen, da der Visus auch ohne Kontaktlinsen/Brille geprüft werden muss.
  • Für ASGT (Atemschutzgeräteträger/-innen): Allfällig kürzlich gemachte Laborwerte von Blutuntersuchungen bei +40-Jährigen mitnehmen (wenn Letzteres vorhanden, kann auf eine Blutentnahme verzichtet werden).
  • Lenker von C/C1, die an Zuckerkrankheit leiden (Diabetes mellitus Typ I oder II), müssen ein vom Hausarzt ausgefülltes Zeugnis (Diabetes & Fahreignung) mitbringen.
  • Bezüglich anderer schwerer Erkrankungen, Behinderungen oder Unfallverletzungen wenn möglich aktuelle Dokumentationen mitbringen (Bericht Hausarzt/Spezialarzt oder Austrittsbericht Spital/Klinik).

Weitere Erklärungen siehe 

 

 

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