Ambulante forensische Therapien
- Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33)
- per
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (Sekretariat) - Notfall: Anwesenheit und Abwesenheit mit Vertretung siehe Startseite unten
- aus Kapazitätsgründen nur niederfrequente Therapien möglich
- Pat. mit ungenügender Compliance werden abgelehnt
Die Therapie muss von der zuweisenden Behörde in Auftrag gegeben werden und die Behörde muss Dr. Aschwanden als Therapeuten für die Weisung/ambulante Massnahme registrieren. Es wird von der einweisenden Behörde eine schriftlich garantierte Übernahme der Therapiekosten verlangt, ansonsten werden mittellose und unzuverlässige Patienten abgelehnt. Dies als Absicherung, für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Unzuverlässige Patienten, die nicht fähig sind, regelmässige Termine wahrzunehmen, werden abgelehnt, resp. der Therapieauftrag wird an die Behörde zurückgegeben - mit den entsprechenden Konsequenzen für den Patienten.
Bei Unklarheiten werden Sie vom Sekretariat an Dr. Aschwanden weiter verbunden oder Sie können Dr. Aschwanden direkt eine E-Mail (
In der Regel folgt nach dem Ersttermin ein Termin mit dem Bewährungshelfer, in der eine Therapievereinbarung erstellt und von allen Parteien unterschrieben wird.
Bitte nehmen Sie zu einer Konsultation Ihre aktuelle Versicherungskarte mit (Zahlungsbereitschaft der Krankenkasse wird geprüft).