Amtsarzt ‑ Fahreignungskurzgutachten

Die Kurzbegutachtung wird mit Auftrag vom Strassenverkehrsamt durchgeführt, die aufgrund von Auffälligkeiten/Hinweisen (meist kombiniert mit hohem Alter) zweifel am Vorliegen der Fahreignung hegen

Anmeldung  telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail. Die Untersuchung dauert ca. 60-90  Minuten. Brillen- oder Kontaktllinsenträger sollen ihre Brille (auch Lesebrille) mitnehmen (wenn möglich nicht mit Kontaktlinsen kommen, da der Visus auch ohne Kontaktlinsen/Brille geprüft werden muss), den Führerausweis (wenn beim Strassenverkehrsamt eingeschickt irgend eine anderer Ausweis zur Identifikaton. Es findet eine körperliche, psychiatrische und allenfalls Testpsychologische Untersuchung statt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet. Es sind mit Kosten von ca. CHF 600 zu rechnen, einfachere "Fälle" sind günstiger, bei schwierigeren wird der Untersuch aus Kostengründen abgebrochen und ans Strassenverkehrsamt zurückverwiesen. Dies müssen dann die Begutachtung durch das Institut für Rechtsmedizin durchführen lassen, da er gem. Vereinbarung (mit Ausnahmen) die grössen (und entsprechen teureren) Begutachtungen dort durchgeführt werden müsse.

Aufgrund der Kosten ist es zu empfehlen, sich zu überlegen, ob sich so eine Untersuchung lohnt oder ob nicht freiwillig der Führerausweis abgegeben werden soll (ev. mit Hausarzt besprechen). Mann muss einfach die medizinischen Mindestanforderungen erfüllen, nicht mehr und nicht weniger - und es wird streng danach beurteilt.  Die Sicherheit der Lenker und insbesondere der Öffentlichkeit geht vor dem Wunsch, Autofahren zu dürfen. Einige Menschen habe grosse Mühe, dies zu akzeptieren, aber es ist nur zum Besten für alle. Aus den bisherigen Untersuchungen kann die Mehrheit den Führerausweis behalten. Und wenn nicht, bitte cool bleiben. Es gibt auch ein Leben nach dem Autofahren.

Kommen Sie bitte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Falls keine Fahreignung mehr vorliegt, gilt dies ab sofort. Bei Gefahr im Verzug (es liegt keine Fahreignung vor, notorisch stur und uneinsichtiger Lenker), wird die Polizei zur sofortigen Fahrausweisentziehung (Sicherungsentzug) hinzugezogen (Bei "Einsichtigen" erfolgt dies auf schriftliches Verlangen des Strassenverkehrsamtes)

Die Rechnung erhalten Sie dann direkt vom Strassenverkehrsamt.

 

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