- Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33)
- per
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Falls ein Arbeitgeber die Korrektheit der Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitszeugnis) eines Angestellten unter folgenden Gründen anzweifelt
- Formelle und materielle Mängel des Arbeitsunfähigkeitsnachweises (z.B. unleserliche Schrift, unbekannter Arzt oder rückdatierte Zeugnisse)
- Mit dem Krankenstand unvereinbares Verhalten des Arbeitnehmenden
- Verhalten des Arztes der Zeugnisse ausstellt (negative Äusserungen über Firma, Weigerung sich den Arbeitgeber anzuhören)
- Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (z.B. Krankscheibung zu nicht gewährtem Friendzeitpunkt, Krankschsreibung bei Kündigung)
hat er das Recht, die Arbeitsfähigkeit durch einen Vertrauensarzt prüfen zu lassen.
Diese Untersuchung geht auf Kosten des Arbeitgebers, nicht auf Kosten der Krankenkassen.
Zu empfehlen ist, dass der Arbeitgeber sich mit der Taggeldversicherung rückspricht, da diese bei solchen Unklarheiten ebenso ein Gutachten in Auftrag geben und umfassend informiert werden können.
Der Arbeitnehmer muss eine Schweigepflichtsentbindung des Gutachters gegenüber dem Arbeitgeber sowie die schriftliche Orientierung über Sinn und Zweck der Untersuchung, das Aussageverweigerungrecht und der eingeschränkten Schweigepflicht der Gutachters unterschreiben.
Der Arbeitnehmer darf seine Zusammenarbeit verweigern, der Arbeitgeber kann dann im Gegenzug Massnahmen wie Stopp der Lohnfortzahlung oder Kündigung in die Wege leiten. Eine Rechtsberatung beizuziehen ist empfehlenswert.
Falls der Arbeitgeber frühzeitig eine vertrauensärztliche Beurteilung will, erhält er im Gegensatz zur Taggeldversicherung nur einen kurzen Bericht, welche ihn über das Notwendige aufklären, was die Arbeit des Arbeitnehmers in seinem Betrieb betrifft, insbesondere ob, wieviel und was er unter welchen Umständen arbeiten kann. Es werden immer ausführliche Notizen gemacht, die im Falle eines Rechtsstreits unter Umständen auch benutzt werden, um die Entscheidung des Vertrauensarztes begründen zu können.