Auftraggeber für die Gutachten sind in der Regel die Untersuchungsämter/Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.

Privatgutachten im Strafrecht werden durch Dr. Aschwanden NICHT erstellt – bitte keine Anfragen.

Die Gutachten werden entsprechend dem Auftrag mehr oder weniger umfassend sein und ein Kostendach kann vereinbart und nach Sichtung der Akten nach oben oder unten verbindlich korrigiert werden.

Er gibt Fälle, deren Aufwand sich erst im Verlaufe der Begutachtung zeigt. Dann wird entsprechend mit dem Auftraggeber eine Einigung gesucht.

Oft ist es so, dass bei medienträchtigen Tötungsdelikten „das Geld locker sitzt“, während der Aufwand bei den viel schwieriger zu beurteilenden drohenden Delikten gegen Leib „schwieriger zu verkaufen ist“.

Es wird bei Begutachtung  pro Stunde Arbeit verrechnet, wobei das Kostendach nicht überschritten wird. 

Dr. Aschwanden hat die maximale Qualifikation für Strafrechtsgutachten und bildet sich entsprechend den neuen Entwicklungen auch ständig fort.

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