Auftraggeber für die Gutachten sind in der Regel die Untersuchungsämter/Staatsanwaltschaften oder die Gerichte.

Privatgutachten im Strafrecht werden durch Dr. Aschwanden NICHT erstellt – bitte keine Anfragen.

Die Gutachten werden entsprechend dem Auftrag mehr oder weniger umfassend sein und ein Kostendach kann vereinbart und nach Sichtung der Akten nach oben oder unten verbindlich korrigiert werden.

Er gibt Fälle, deren Aufwand sich erst im Verlaufe der Begutachtung zeigt. Dann wird entsprechend mit dem Auftraggeber eine Einigung gesucht.

 

Es wird bei Begutachtung pro Stunde Arbeit verrechnet, wobei das Kostendach nicht überschritten wird. 

Dr. Aschwanden hat die maximale Qualifikation für Strafrechtsgutachten und bildet sich entsprechend den neuen Entwicklungen auch ständig fort.

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