In Gutachten für die Taggeld-Versicherung gilt zu klären

  • ob überhaupt eine Krankheit  vorliegt und wenn ja, ob und wie diese behandelt werden kann, und wie lange es dauert bis wieder eine Arbeitsfähigkeit vorliegt.

Die Gutachten für die Taggeldversicherung werden in der Regel vor der IV-Abklärung (bei Erwachsenen) angeordnet, und werden der IV auch zur Verfügung stellt.

Diese Gutachten sind Kurzgutachten, werden auch schnell erstellt (ca. innert Monatsfrist)  und liegen im Kostenbereich zwischen CHF 1'500.- und CHF 3'000.-

 

In Gutachten für die Invalidenversicherung gilt zu klären,

  • ob überhaupt eine Krankheit  vorliegt und wenn ja, ob diese behandelt werden kann, wie und wie lange es dauert bis wieder eine Arbeitsfähigkeit vorliegt,
  • ob der Betroffene an einer invalidisierenden, d.h. unbehandelbaren Krankheit leidet, die ihn dauerhaft am Arbeiten hindert (keine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, sondern Erwerbsunfähigkeit),
  • ob trotz Krankheit eine bestimmte Volllehre, nur eine Anlehre oder eine Lehre im geschützten Rahmen möglich ist (bei Jugendlichen),
  • ob durch eine Umschulung  trotz Krankheit eine Erwerbsfähigkeit erreicht werden kann.

Die Gutachten werden nach IV-Tarifen abgerechnet, je nach Vereinbarung Gutachten Typ D oder E.  

Es ist eine grosses Problem, dass einige Ärzte die Rolle des Anwaltes ihrer Patienten übernehmen und bei der Krankschreibung mehr die finanzielle Sicherheit ihrer Patienten sicherstellen wollen und dabei ihre medizinische Rolle/Korrektheit verlassen und passende Gefälligkeitsdiagnosen und -Zeugnisse ausstellen. Es geht aber in erster Linie von den Patienten aus, die in der Kranken- und Opferrolle verharrend, den Sekundärgewinn (finanzielle Sicherheit, Entlastung, Freizeit)  vor Augen, entsprechend anfällige Ärzte konsultieren. 

So kann es vorkommen, dass die Diagnosen zwischen dem neutralen Gutachter und dem behandelnden Arzt übereinstimmen oder aber völlig verschieden sind, resp. keine relevante Diagnose gestellt werden kann.

Wichtig für die Versicherer ist, dass wenn Verdacht auf Gefälligkeitszeugnisse vorliegt bald möglichst eine gutachterlicher Klärung erfolgt. So können die falschen Wege schnellst möglichst korrigiert  und das unberechtigte sich Bereichern (von Arzt und Patient) gestoppt werden, zu Gunsten der Gesellschaft und der wirklich Kranken, die Anrecht auf diese Leistungen haben. Schliesslich profitieren hauptsächlich jene, die sich unkorrekterweise an der Kranken- und Opferrolle festhalten, denn in diesen Rollen werden sie in der Gesellschaft und Verwandtschaft so unbeliebt, dass das Leben nicht mehr angenehm ist.

Arbeiten ist wichtig für die psychische Gesundheit und jeder soll Arbeiten oder Arbeit suchen, der dazu fähig ist. Die wirklich Kranken sollen entsprechende Versicherungsleistungen erhalten, wobei auch in diesen Fällen für die psychische Gesundheit eine Tagesstruktur (z.B. geschützte Arbeit) wichtig ist.

 

 

 

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