⚖️ Forensische Therapie (ambulant)

 

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt:

In Notfällen beachten Sie bitte die Angaben zu Anwesenheit, Abwesenheit und Vertretung auf der Startseite.

 

Rahmenbedingungen

Es werden ausschliesslich ambulante forensische Therapien durchgeführt.

Aufgrund begrenzter Kapazitäten sind derzeit nur niederfrequente Therapien möglich.

Patienten mit ungenügender Compliance (z. B. unregelmässige Terminwahrnehmung) können nicht in Behandlung genommen werden.

 

Auftrag und Kostenübernahme

Die Therapie erfolgt ausschliesslich im Auftrag einer zuweisenden Behörde.

Voraussetzungen:

  • Die Behörde muss Dr. Aschwanden als Therapeuten für die Weisung / ambulante Massnahme einsetzen
  • Es ist eine schriftlich garantierte Kostenübernahme durch die Behörde erforderlich

Dies dient als Absicherung, insbesondere für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.

Ohne entsprechende Kostengarantie können mittellose oder unzuverlässige Patienten nicht aufgenommen werden.

 

Ablauf

Bei Unklarheiten werden Sie vom Sekretariat an Dr. Aschwanden weitergeleitet oder können ihn direkt per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren.

Im Rahmen einer Erstabklärung wird geprüft, ob eine Therapie möglich und sinnvoll ist. Gegebenenfalls wird ein Ersttermin vereinbart.

Vorbestehende Diagnosen (auch aus Gutachten) werden:

  • nicht ungeprüft übernommen,
  • sondern fachlich überprüft, bestätigt oder bei Bedarf angepasst bzw. revidiert.

Die Beurteilung wird im Therapieverlauf entsprechend dokumentiert und begründet.

In der Regel folgt nach dem Ersttermin ein gemeinsamer Termin mit dem zuständigen Bewährungshelfer, bei dem eine verbindliche Therapievereinbarung erstellt und von allen Beteiligten unterzeichnet wird.

 

Verbindlichkeit der Therapie

Eine regelmässige und zuverlässige Teilnahme ist Voraussetzung für die Durchführung der Therapie.

Bei ungenügender Mitarbeit oder mangelnder Termintreue wird der Therapieauftrag an die zuständige Behörde zurückgegeben, mit entsprechenden Konsequenzen für den Patienten.

 

Versicherung

Bitte bringen Sie zu jeder Konsultation Ihre aktuelle Versicherungskarte mit.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wird geprüft.

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