⚖️ Forensische Therapie – Allgemein

 

Grundlagen

Eine forensisch-psychiatrische Therapie wird von Behörden angeordnet, wenn:

  • ein Delikt begangen wurde
  • ein Zusammenhang mit einer behandelbaren psychischen Störung besteht
  • und die Behandlung das Rückfallrisiko reduzieren kann

 

Formen der Durchführung

Forensische Therapien können in unterschiedlichen Settings erfolgen:

  • ambulant (z. B. im Rahmen einer Weisung oder ambulanten Massnahme)
  • im Strafvollzug (z. B. im Gefängnis)
  • stationär (im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme)

 

Ziele der Therapie

Das übergeordnete Ziel ist immer die Deliktfreiheit.

Weitere wichtige Ziele sind:

  • Verbesserung der psychischen Gesundheit
  • Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt
  • Aufbau stabiler Lebensstrukturen

Diese Teilziele unterstützen gemeinsam das Hauptziel der Deliktfreiheit.

 

Therapeutischer Ansatz

Die Behandlung erfolgt:

  • psychotherapeutisch
  • bei Bedarf zusätzlich psychopharmakologisch

Ein zentraler Bestandteil der Therapie ist die detaillierte Aufarbeitung der Tat:

  • Analyse des Tatverlaufs (Gedanken, Emotionen, Verhalten)
  • Betrachtung des Vor- und Nachtatverhaltens
  • Reflexion des Umgangs mit der Verurteilung und der aktuellen Situation

Die wiederholte Auseinandersetzung mit der Tat ist bewusst Teil des Prozesses.
Ein Fortschritt zeigt sich darin, dass die Tat als eigenes Fehlverhalten erkannt und reflektiert beschrieben werden kann.

 

Deliktprävention

Im Verlauf der Therapie werden:

  • Risikofaktoren identifiziert
  • deliktprophylaktische Strategien erarbeitet
  • konkrete Risikositutionen besprochen und trainiert

Patienten werden angehalten, frühzeitig kritische Gedanken oder Situationen zu melden, um gemeinsam geeignete Massnahmen zu erarbeiten.

 

Verantwortung und Mitwirkung

Eine erfolgreiche Therapie setzt voraus:

  • Einsicht in das eigene Verhalten
  • Therapiemotivation
  • zuverlässige Mitarbeit

Wird dies nicht erfüllt, kann die Therapie beendet und der Auftrag an die zuständige Behörde zurückgegeben werden.
Über das weitere Vorgehen entscheiden dann die Behörden bzw. Gerichte.

 

Therapie unter Zwang

Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist nur zeitlich begrenzt und im geschützten Rahmen (stationär) möglich.

Dies kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, z. B.:

  • bei fehlender Krankheitseinsicht
  • bei schweren psychischen Störungen
  • im Rahmen von Entzugsbehandlungen
  • zur Stabilisierung und Motivationsarbeit

Ziel ist es, eine Grundlage zu schaffen, auf der später eine freiwillige und nachhaltige Mitarbeit möglich wird.

 

Rechtliche Konsequenzen

Ein erneutes Delikt während laufender Therapie („Delikt unter Therapie“) wird in der Regel negativ bewertet und kann als Hinweis auf fehlende Therapiefähigkeit gewertet werden.

Dies kann zu einschneidenden Massnahmen führen, wie z. B.:

  • stationäre Unterbringung
  • Freiheitsentzug
  • sichernde Massnahmen

Die Beurteilung erfolgt stets unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit zwischen individueller Freiheit und Schutz der Öffentlichkeit.

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