⚖️ Forensische Therapie – Allgemein
Grundlagen
Eine forensisch-psychiatrische Therapie wird von Behörden angeordnet, wenn:
- ein Delikt begangen wurde
- ein Zusammenhang mit einer behandelbaren psychischen Störung besteht
- und die Behandlung das Rückfallrisiko reduzieren kann
Formen der Durchführung
Forensische Therapien können in unterschiedlichen Settings erfolgen:
- ambulant (z. B. im Rahmen einer Weisung oder ambulanten Massnahme)
- im Strafvollzug (z. B. im Gefängnis)
- stationär (im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme)
Ziele der Therapie
Das übergeordnete Ziel ist immer die Deliktfreiheit.
Weitere wichtige Ziele sind:
- Verbesserung der psychischen Gesundheit
- Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt
- Aufbau stabiler Lebensstrukturen
Diese Teilziele unterstützen gemeinsam das Hauptziel der Deliktfreiheit.
Therapeutischer Ansatz
Die Behandlung erfolgt:
- psychotherapeutisch
- bei Bedarf zusätzlich psychopharmakologisch
Ein zentraler Bestandteil der Therapie ist die detaillierte Aufarbeitung der Tat:
- Analyse des Tatverlaufs (Gedanken, Emotionen, Verhalten)
- Betrachtung des Vor- und Nachtatverhaltens
- Reflexion des Umgangs mit der Verurteilung und der aktuellen Situation
Die wiederholte Auseinandersetzung mit der Tat ist bewusst Teil des Prozesses.
Ein Fortschritt zeigt sich darin, dass die Tat als eigenes Fehlverhalten erkannt und reflektiert beschrieben werden kann.
Deliktprävention
Im Verlauf der Therapie werden:
- Risikofaktoren identifiziert
- deliktprophylaktische Strategien erarbeitet
- konkrete Risikositutionen besprochen und trainiert
Patienten werden angehalten, frühzeitig kritische Gedanken oder Situationen zu melden, um gemeinsam geeignete Massnahmen zu erarbeiten.
Verantwortung und Mitwirkung
Eine erfolgreiche Therapie setzt voraus:
- Einsicht in das eigene Verhalten
- Therapiemotivation
- zuverlässige Mitarbeit
Wird dies nicht erfüllt, kann die Therapie beendet und der Auftrag an die zuständige Behörde zurückgegeben werden.
Über das weitere Vorgehen entscheiden dann die Behörden bzw. Gerichte.
Therapie unter Zwang
Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist nur zeitlich begrenzt und im geschützten Rahmen (stationär) möglich.
Dies kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, z. B.:
- bei fehlender Krankheitseinsicht
- bei schweren psychischen Störungen
- im Rahmen von Entzugsbehandlungen
- zur Stabilisierung und Motivationsarbeit
Ziel ist es, eine Grundlage zu schaffen, auf der später eine freiwillige und nachhaltige Mitarbeit möglich wird.
Rechtliche Konsequenzen
Ein erneutes Delikt während laufender Therapie („Delikt unter Therapie“) wird in der Regel negativ bewertet und kann als Hinweis auf fehlende Therapiefähigkeit gewertet werden.
Dies kann zu einschneidenden Massnahmen führen, wie z. B.:
- stationäre Unterbringung
- Freiheitsentzug
- sichernde Massnahmen
Die Beurteilung erfolgt stets unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit zwischen individueller Freiheit und Schutz der Öffentlichkeit.