⚖️ Forensische Therapie – Sexualstraftäter

 

Besonderheiten der Behandlung

Neben der forensischen Psychotherapie besteht bei bestimmten Sexualdelikten die Möglichkeit, durch Reduktion des Sexualtriebes das Rückfallrisiko deutlich zu senken.

Dies kann – je nach individueller Situation – erfolgen durch:

  • medikamentöse Verfahren (z. B. libidodämpfende Medikamente)
  • in seltenen Fällen durch weitergehende medizinische Massnahmen

 

Voraussetzungen

Eine solche Behandlung setzt zwingend voraus:

  • Einsicht in die Problematik
  • Abneigung gegenüber dem eigenen deliktbezogenen Verhalten
  • den klaren Wunsch nach Veränderung

Die Therapie erfolgt ausschliesslich auf freiwilliger Basis.

 

Therapeutische Optionen

Je nach Ausprägung kommen unterschiedliche Ansätze zum Einsatz:

  • leichte Dämpfung des Sexualtriebes, z. B. durch bestimmte Antidepressiva
  • stärkere libidoreduzierende Therapien (umgangssprachlich teilweise als „chemische Kastration“ bezeichnet)

Diese Massnahmen erfolgen stets im Rahmen einer umfassenden psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.

 

Therapeutische Einordnung

Die Bereitschaft, sich mit solchen Behandlungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen, kann Hinweise auf:

  • Therapiemotivation
  • Risikoeinschätzung

geben.

Die Ablehnung entsprechender Massnahmen wird im Gesamtkontext der Beurteilung berücksichtigt, stellt jedoch für sich allein keine ausreichende Grundlage für Schlussfolgerungen dar.

 

Weiterführende Informationen

Weitere Ausführungen zu diesem Thema finden sich in der von Dr. Aschwanden verfassten Arbeit:

"Kastration - Eine Option in der Behandlung von Sexualstraftätern (2009)"

 
 
 

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