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Im Angebot steht grundsätzlich die Abklärung und Behandlung aller psychiatrischen Erkrankungen. Lassen Sie sich als Patient immer zuerst durch Ihren Hausarzt beraten. Eine Überweisung durch den Hausarzt oder durch eine Klinik ist am einfachsten.

Psychische Symptome können auch körperliche Ursachen haben, weswegen zu Diagnostikzwecken Blutuntersuchungen und allenfalls bildgebende Verfahren (MRI) notwendig sind. Blutuntersuchungen sind auch zur Verlaufskontrolle bei Therapie mit bestimmten Psychopharmaka notwendig. Die Blutentnahme wird in der Praxis durchgeführt, die Auswertung erfolgt im eigenen Praxislabor oder erweiterte Analysen durch das labor team w .

Die psychiatrische Behandlung kann auch eine Therapie mit Psychopharmaka beeinhalten, sofern dies notwendig und der Patient einverstanden ist. Medikamente können in der Praxis direkt abgegeben werden.

Patienten mit einer Suchterkrankung wenden sich vorzugsweise primär ans Sozialamt Uzwil, wo die Suchtberatung integriert ist. Patienten, welche über einen Monat abhängig machende Schlafmittel (Benzodiazepine und Ähnliches), Cannabis, Alkohol oder harte Drogen konsumieren, wird für die Therapiefortführung ein Entzug nahegelegt. Eine sinnvolle Psychotherapie ist grundsätzlich unter der Wirkung betäubender Medikamente oder Drogen nur begrenzt möglich. Methadon wird nicht abgegeben.

Eine psychiatrische Behandlung wird immer mit einer kurzen oder längeren Psychotherapie (Verhaltenstherapie) kombiniert, wobei mit dem Patienten jeweils klare Ziele vereinbart werden.