Es können Patienten mit einer ambulanten Massnahme oder einer richterlichen Weisung behandelt werden. Bedingung ist, dass die einweisenden Behörden die Übernahme der Kosten garantieren, falls die Krankenkasse nicht zahlt.
Forensisch-psychiatrische Therapie beinhaltet einerseits eine psychiatrisch-pharmakologische Therapie (falls indiziert) und auf jeden Fall eine verhaltenstherapeutische, delikt- und störungsorientierte Psychotherapie. Die Dauer hängt von der Massnahme ab, ausführliche Therapieberichte werden grundsätzlich jährlich erstellt, zusätzlich allenfalls vor Gerichtsterminen - wenn verlangt.
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