Drucken

Es können Patienten mit einer ambulanten Massnahme oder einer richterlichen Weisung behandelt werden. Bedingung ist, dass die einweisenden Behörden die Übernahme der Kosten garantieren, falls die Krankenkasse nicht zahlt.

Forensisch-psychiatrische Therapie beinhaltet einerseits eine psychiatrisch-pharmakologische Therapie (falls indiziert) und auf jeden Fall eine verhaltenstherapeutische, delikt- und störungsorientierte Psychotherapie. Die Dauer hängt von der Massnahme ab, ausführliche Therapieberichte werden grundsätzlich jährlich erstellt, zusätzlich allenfalls vor Gerichtsterminen - wenn verlangt.

Anfrage / Anmeldung