Parkplätze Patienten

  • 3 Patientenparkplätze
  • 1 Notfallparkplatz 
  • Blauzonenparkplätze
  • Parkplätze Zentrum Uzwil, Mühlenhof, Birkenhof (Migros) oder Bahnhof Uzwil

Der Bahnhof Uzwil ist in 100 Meter von der Praxis entfernt

Bushaltestellen 30 Meter entfernt von der Praxis

Praxis offen

Mo - Do   08:00 - 12:00 & 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag ganztags, aber unregelmässig besetzt

Praxis geschlossen

31.10.2024

Details und Vertretung siehe unten

Hausarzt

  • Grundversorgung
  • Notfalldienst im Spital Wil (Integrierte Notfallpraxis INP)

 

Psychiatrie

  • Psychiatrische Behandlungen (alle psychiatrischen Störungen)
  • Psychopharmakotherapie (eigene Apotheke)
  • Psychotherapie / Verhaltenstherapie
  • (alleinige längerdauernde Psychotherapie ist aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich)
  • Bei häusärztlichen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Hausarzt-Rechnung"
  • Bei psychiatrischen Untersuchungen und Behandlungen gibt es eine "Psychiater-Rechnung"
  • Beides am gleichen Tag ist nicht möglich

Amtliches

  • Amtsarzt
  • Begutachtung in allen Rechtsbereichen - zurzeit aus zeitlichen Gründen nur beschränkt Kurzgutachten möglich
  • Forensische Therapien (aus zeitlichen Gründen nur niederfrequent möglich)
  • Vertrauensarzt
  • Fahreignungsuntersuchungen
  • Feuerwehruntersuchungen

Apotheke

  • moderne gut organisierte Apotheke inkl. Kühlwaren
  • synchronisiert und überwacht über elektronische Praxisapotheke
  • grosse Auswahl an somatischen und psychiatrischen Medikamenten
  • 2-3 Bestellungen pro Woche bei Galexis

Hausarzt-Labor

  • Das gesamte Hausarztlabor steht zur Verfügung (Präsenzlabor, Resultate während der Konsultation )
  • Erweitertes Labor wird eingeschickt (Labor Team in Goldach)

 

 

 

Röntgen

  • top-modern, digital
  • Im niederen und mittleren Dosisbereich (alle Körperregionen)

Sonographie (Ultraschall)

  • Modernes Gerät, schnelle Diagnostik, Ultraschallgesteuerte Punktionen
  • Notfall, Abdomen, Muskuloskelettal, Gefässe

Kleinchirurgie

  • Wundversorgung, Abszessinzisionen
  • Entfernung von Lipomen/Atheromen,  Hautveränderungen (inkl. Gewebeuntersuchung)
  • Keilexzisionen Fussnägel

 

EKG

Kontrolle der Herzkurve bei

  • Abklärung von Beschwerden 
  • bekannten Herzerkrankungen / das Herz beeinträchtigende Erkankungen
  • Im Zusammenhang mit gewissen Medikamenten
  • Vorsorgeuntersuchungen

In separat abgetrennten Bereich (Uhren, Ketten, Piercings, Gürtel, BH müssen ausgezogen werden - mit Metall gibt es störende Interferenzen)

24-Stunden Blutdruckmessung

  • Goldstandard zur Diagnose des Bluthochdrucks
  • Gerade für Pat. geeignet mit Weisskittel-Hypertonie
  • Messung tagsüber alle 15 Minuten, nachts alle 30 Min.

Pat. wird instruiert. Gerät wird über Nacht getragen, am nächsten Tag zur Auswertung zurückgebracht

Lungenfunktionstest

Zu Diagnose von Lungenbeschwerden 

  • restriktiv (z.B. Thorax-Deformationen, Lungenfibrose, Asbestose)
  • obstrukit (z.B. Asthma, COPD)

Inkl. Testwiederholung nach Bronchodilatatoren (z.B. Ventolin®)

Taping / Gipsen (nur mit Kunststoffgips)

  • Bei Verstauchungen mit Bandverletzungen  oder Muskelverletzungen ist Tappig eine gute Alternative (z.B.für einen Air-Cast am Sprunggelenk)
  • Einfache Frakturen ohne Fehlstellung können gut mit Kunsstoffgips versorgt werden
  • Gipsentfernung (auch klassischer Gips)

Diese Angebote hängen von der Anwesenheit der befähigten Mitarbeiter ab, ansonsten wird es im Spital (Gipsen) oder auch bei Physiotherapeuten gemacht.

Jugendliche Straftäter habe meist eine gestörte Persönlichkeitsentwicklung und/oder ein Drogenproblem. Es gibt jugendliche Sexualstraftäter, da in diesem Alter der Testosteronspiegel besonderes hoch, das Hirn aber noch nicht "reif" ist. Gewisse Jugendliche können mit diesem Sexualdrang nicht vernünftig und rücksichtsvoll umgehen, insbesondere diejenigen, die wenig Schamgefühle, wenig Gewissensbisse und wenig Angst haben.

Oft haben die unreifen Persönlichkeitsentwicklungen ihre Ursache in dem die Hirnreifung hemmenden Cannabiskonsum.

An dieser Stelle sei erwähnt, Dr. Aschwanden ist ein entschiedener Gegner der Cannabis-Liberalisierung, da die Wirkung von Cannabis gerade auf Jugendliche katastrophal ist. Neben den nichtarbeitenden, delinquienrenden, unreifen Cannabiskonsumenten schaden sich massiv. Sie bekommen aber ihrem Schaden der Betäubung wegen nicht viel mit. Ebenso erleidet die Gesellschaft einen enormen Schaden, die die Delikte ausbaden und die abgehängten Cannabiskonsumenten finanzieren und tragen muss. Es sind verpasste Chancen, denn aus dem einen oder anderen hätte ein für die Gesellschaft sehr hilfreicher Mensch werden können. Psychotherapie oder pädagogische Massnahmen ohne durchgesetzte Cannabisabstinenz sind nutzlos, Zeit- und Geldverschwendung, da die betäubten Gehirne ("hey alles easy") kein lernen und keine Veränderung zulassen. Der Wirkstoff THC von Cannabis ist fettlöslich, lagert sich also im Fettgewebe um die Nervenzellen des Gehirns ab. Es ist eine Dauerwirkung auf das Gehirn, das lange nach dem Cannabiskonsum anhält. Urinproben sind bei Intensivkonsumenten teilweise bis 8 Monate auf Cannabis nach Sistieren des Konsums positiv, weil es ewig dauert, bis der Körper das THC wieder eliminiert hat. Es ist unverständlich und tragisch, wenn gewisse Suchtexperten und Politiker eine Liberalisierung fördern wollen, als ob Cannabis harmlos wäre.

Teilweise konsumieren Jugendliche  Cannabis aus Langeweile oder Gruppendruck, teilweise versuchen sie sich aber auch zu beruhigen, weil  tatsächlich eine Störung wie ADHS oder emotional instabile impulsive Persönlichkeitszüge vorliegen.

Neben der der Therapie von AHDS und emotional instabilen Persönlichkeitszügen (siehe Gewalttätertherapie) ist unbedingt die Cannabisabstinenz, aber auch die restliche Drogenabstinenz durchzusetzen. Oft erreichtet man erst eine Stabilisierung im geschossenen Rahmen, wie z.B. im geschlossenen Teil des Jugendheim  Platanenhofs. Dieser hochreguliert, kontrolliert und drogenfrei ist. Es ist dort eine sehr hoher Betreuungsschlüssel (Anzahl Betreuer pro Jugendlicher) vorhanden, was entsprechend kostet. 

Die ambulante, behördlich angeordnete Therapie von Jugendlichen ist oft schwierig, weil diese nicht erscheinen und das Abrechnen dann nicht möglich ist - die Jugendlichen sind meist mittellos und die Krankenkasse zahlt ein Nicht-Erscheinen nicht. Es bedarf dann separater Vereinbarungen mit den zuweisenden Behörden. Hierbei ist auch der Nachteil des milden Schweizer Jugendstrafrechts genannt, das auf kooperative Jugendliche ausgelegt ist und das Bestrafungselement gering ist. Bei kooperativen, einsichtigen Jugendlichen ist es sehr hilfreich, bei uneinsichtig-dissozialen Jugendlichen wirkt es nicht, oder ist sogar kontraproduktiv. Sehr dissoziale, kriminelle Jugendliche werden durch das Erleben der milden Strafe noch krimineller, weil die Konsequenzen nicht spürbar sind, sie sich damit Büsten können und Kriminalität als "für sie legal" und "machterlebend" wahrgenommen wird (niemand, schon gar nicht der Staat, kann mir etwas anhaben). Bei schweren Verbrechen ist eine Strafe bis max. 4 Jahre Freiheitsentzug in einer für jugendlichen geeigneten Einrichtung möglich, wobei nach 4 Jahre teils gefährlich junge Männer freigelassen werden müssen, weil keine andre rechtliche Handhabe möglich ist. Andere Länder haben griffigere Gesetze, resp. dort dürfen bei gewissen schweren begangenen Straftaten das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden. Ab 18-jährig gibt es dann griffigere Massnahmen für junge Erwachsene oder stationäre Massnahmen in sicheren Einrichtungen und oft bleibt in der Schweiz nichts anderes übrig, als ohnmächtig das Erreichen des 18. Lebensjahres abzuwarten.

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