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Ein umfassendes Strafrechtsgutachten ist notwendig, wenn der ganze Fragenkatalog plus weitere spezifische Fragen gestellt werden.

Es ist in der Regel so umfassend und ausführlich wie notwendig, wobei sehr darauf geachtet wird, dass es gut strukturiert ist.

 

Gutachtenaufbau für ein umfassendes Strafrechtsgutachten

Einleitendes

Aktenauszüge (strukturiert zusammengefasste Akten, notwendig für die Beurteilung)

teilweise übersichtshalber noch feinere Einteilung.

Angaben des Exploranden

Fremdauskünfte (falls in den Akten nicht vorhanden, notwendig, in Rücksprache mit Auftraggeber, unter Wahrung des Aussageverweigerungsrechts)

Untersuchung (psychiatrisch, testpsychologisch, körperlich, evtl. Labor und Bildgebung)

Beurteilung

(Üblicherweise wird für die Beurteilung ca. 2/3 der Gutachtenseiten benötigt. Alles wird verwendet und bewertet, was in der Aktenzusammenfassung, den Angaben des Exploranden, den Fremdauskünften und der Untersuchung festgehalten wurde)

Fragenbeantwortung: Kurz und bündig und ohne Verweise auf Kapitel „sowieso“.