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Ambulante forensische Therapien

 

Die Therapie muss von der zuweisenden Behörde in Auftrag gegeben werden und die Behörde muss Dr. Aschwanden als Therapeuten für die Weisung/ambulante Massnahme registrieren. Es wird von der einweisenden Behörde eine schriftlich garantierte Übernahme der Therapiekosten verlangt, ansonsten werden mittellose und unzuverlässige Patienten abgelehnt. Dies als Absicherung, für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Unzuverlässige Patienten, die nicht fähig sind, regelmässige Termine wahrzunehmen, werden abgelehnt, resp. der Therapieauftrag wird an die Behörde zurückgegeben - mit den entsprechenden Konsequenzen für den Patienten.

Bei Unklarheiten werden Sie vom Sekretariat an Dr. Aschwanden weiter verbunden oder Sie können Dr. Aschwanden direkt eine E-Mail (Hin-E-Mail, Dr. Aschwanden direkt) senden. Es werde Ihnen Möglichkeiten einer allfälligen Therapie erklärt. Gegebenenfalls wird ein Ersttermin vereinbart. "Mitgebrachte" Diagnosen von anderen Fachärzten - auch von Gutachten - werden nicht einfach so übernommen, sondern geprüft und bestätigt, allenfalls neu gestellt, resp. revidiert / relativiert / aufgehoben und im Therapiebericht entsprechend begründet aufgeführt.

In der Regel folgt nach dem Ersttermin ein Termin mit dem Bewährungshelfer, in der eine Therapievereinbarung erstellt und von allen Parteien unterschrieben wird.

 

Bitte nehmen Sie zu einer Konsultation Ihre aktuelle Versicherungskarte mit (Zahlungsbereitschaft der Krankenkasse wird geprüft).