Drucken

Fahreignungskurzgutachten - Stufe 3

Die Kurzbegutachtung Stufe 3 wird auf Auftrag des Strassenverkehrsamts durchgeführt und der Gutachter, resp. die Gutachterstelle wird in der Regel dort namentlich genannt.
Grund für die Begutachtung 
sind meist festgestellte Auffälligkeiten im Strassenverkehr durch die Polizei oder dem Strassenverkehrsamt vorliegende Hinweise auf das Vorliegen einer relevanten, d.h. möglicherweise die Fahreignung beeinträchtigende Krankheit, Behinderung oder Unfallverletzung (oft kombiniert mit hohem Alter), die zu Zweifeln am Vorliegen der Fahreignung führen.

 Anmeldung:

Ziel: Kontrolle, ob die medizinischen Mindestanforderungen für die Gruppe 1 und/oder Gruppe 2 mit oder ohne Auflagen erfüllt sind mit Beantwortung (inkl. Herleitung und Begründung) der vom Strassenverkehrsamt gestellten Fragen

Dauer der Untersuchung: 60-120 min

Kosten: nach Zeitaufwand, einfache Fälle bis CHF 600.-, komplizierte Fälle bis CHF 1'500.- (die Rechnung wird von unserer Seite ans das Strassenverkehrsamt geschickt, welches die eingehenden Rechnungen im Sinne von Ziffer 206.07.2 des kantonalen Verkehrsgebührentarifs (sGS 718.1; abgekürzt VGT) umgehend der betreffenden Person weiterbelasten)

Zum Untersuch mitzunehmen: 

Kommen Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Begutachtung. Falls nach der Untersuchung keine Fahreignung mehr vorliegt, gilt dies ab sofort. Bei Gefahr im Verzug (es liegt keine Fahreignung vor, notorisch stur und uneinsichtiger Lenker), wird die Polizei zu sofortigem Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit hinzugezogen (Massnahme zum Schutz der Strassenverkehrsteilnehmer vor ungeeigneten Fahrzeuglenkern, bis zur Abklärung von Ausschlussgründen). Bei "Einsichtigen" erfolgt dies auf schriftliches Verlangen des Strassenverkehrsamtes. 

 

Weitere Erklärungen siehe