Xundart

Forensisch‑psychiatrische Gutachten

Es werden Gutachten in verschiedenen Rechtsgebieten (Strafrecht, Zivilrecht, Versicherungsrecht, Strassenverkehrsrecht, Waffenrecht) angeboten.

Sie erhalten - falls gewünscht und eine mündliche Vereinbarung nicht ausreicht - eine schriftliche Rückmeldung (oder E-Mail-Rückmeldung) mit - im Falle der Annahme -  einem Kostendach (Maximalkosten - Sichtung der Akten notwendig).

Gutachten über Exploranden mit komplexen psychiatrischen Störungen - z.B. Persönlichkeitsstörungen mit manipulativem Verhalten und "pathologischem Lügen", oder schwer explorierbarer Psychosen, sind oft aufwendig, da möglichst viele Quellen zur sicheren forensisch-psychiatrischen Beurteilung notwendig sind.

Weitere Informationen:

Ambulante psychiatrische Abklärung

  • Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33)
  • per Hin-E-Mail (Sekretariat)
  • Notfall: Anwesenheit und Abwesenheit mit Vertretung siehe Startseite unten

 

Ziel ist eine allfällige Diagnosestellung, resp. Problemklärung und allfällige Therapieeinleitung. Schildern Sie kurz die Problematik. Gegebenenfalls wird nach Rücksprache mit Dr. Aschwanden ein Ersttermin vereinbart. 

Bei Unklarheiten werden Sie von Frau Kaiser, Leitung Sekretariat, an Dr. Aschwanden weiter verbunden oder Sie können Dr. Aschwanden direkt eine Mail (Hin-E-Mail, Dr. Aschwanden direkt) senden. Er erklärt Ihnen Art und Umfang der Abklärung.

Bei alleiniger Abklärung reicht oft ein einziger Termin, und solche Termine sind in der Regel meistens möglich. Ob anschliessend eine weitere allenfalls indizierte Therapie bei Dr. Aschwanden möglich ist, kann dann geklärt werden (abhängig Kapazität von Dr. Aschwanden, von beiden Seiten sollte eine gute Arzt-Patienten-Beziehung schon spürbar sein). 

Bitte nehmen Sie zu Ihrer ersten Konsultation Ihre aktuelle Versicherungskarte (Zahlungsbereitschaft der Krankenkasse wird geprüft).

Sekretariat: Patrizia Kaiser
Sekretariat: Patrizia Kaiser

Ambulante psychiatrische Abklärung / psychiatrisches Konsilium

Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33),  per Hin-E-Mail oder brieflich (Bahnhofstr. 76, Postfach 42, CH-9240 Uzwil) durch Hausarzt (grundsätzlich ist immer der Hausarzt die erste Anlaufstelle), oder  Patient. Schildern Sie dann kurz die Problematik und ich erkläre Ihnen Art und Umfang der Abklärung. Gegebenenfalls wird ein Ersttermin vereinbart.  

Bitte nehmen Sie zu einer Konsultation immer Ihre Versicherungskarte (im Kreditkartenformat) mit.

 


Ambulante psychiatrische & psychotherapeutische Therapien

Telefonische Anmeldung (Tel. 071 951 77 33),  per Hin-E-Maill oder brieflich (Bahnhofstr. 76, Postfach 42, CH-9240 Uzwil) durch Hausarzt (grundsätzlich ist immer der Hausarzt die erste Anlaufstelle), oder  Patient. Schildern Sie dann kurz die Problematik und ich erkläre Ihnen meine Therapiemöglichkeiten. Gegebenenfalls wird ein Ersttermin vereinbart.  

Bitte nehmen Sie zu einer Konsultation immer Ihre Versicherungskarte (im Kreditkartenformat) mit.

 


Ambulante forensische Therapien

Anmeldung/Anfrage telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail

Die Patienten sollen die Versicherungskarte (im Kreditkartenformat) mitnehmen.

Die Therapie muss von der Zuweisenden Behörde in Auftrag gegeben worden sein und die Behörde muss mich als Therapeuten für die Weisung/ambulante Massnahme registrieren. Es wird von der einweisenden Behörde eine schriftlich garantierte Übernahme der Therapie-Kosten verlangt, ansontsten werden mittellose und unzuverlässige Patieten abgelehnt.Dies als Absicherung, für den Fall, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Unzuverlässige Patienten, die nicht fähig sind, regelmässige Termine wahrzunehmen, werden auch sonst abgelehnt, resp. der Therapieauftrag wird an die Behörde zurückgegeben - mit den entsprechenden Konsequenzen für den Patienten.

 


Forensisch‑psychiatrische Gutachten

Es werden Gutachten in verschiedenen Rechtsgebieten angeboten.

Anfragen/Aufträge können telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04),  per Hin-E-Mail, oder per Post (Bahnhofstrasse 76, Postfach 42, 9240 Uzwil) gestellt werden.

Sie erhalten dann - falls gewünscht und eine mündliche Vereinbarung nicht ausreicht - eine schriftliche Rückmeldung (oder E-Mail-Rückmeldung, falls dies genügt) mit  - im Falle der Annahme - einem Kostendach (Maximalkosten).

 


Amtsarzt - periodische Fahreignungs-untersuchungen (Gruppe 1 & 2)

Anmeldung/Anfrage telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail. Die Untersuchung dauert ca. 30 Minuten. Brillen- oder Kontaktllinsenträger sollen ihre Brille (auch Lesebrille) mitnehmen (wenn möglich nicht mit Kontaktlinsen kommen, da der Visus auch ohne Kontaktlinsen/Brille geprüft werden muss), den Führerausweis (wenn beim Strassenverkehrsamt eingeschickt irgend eine anderer Ausweis zur Identifikaton) und CHF 130 in bar (Kosen der Untersuchung).

Lenker, die an Zuckerkrankheit (Diabetes Mellitus Typ I oder II) müssen ein vom Hausarzt ausgefülltes Zeugnis (Diabetes & Fahreignung) mitbringen. Bezüglich anderer schwerer Erkrankungen wäre ich froh um eine Dokumentation (Bericht Hausarzt oder Austrittbericht  Spital/Klinik), die einen stabilen Zustand belegt.

In der Regel ist der Untersuch bei Gesunden problemlos, da einfach nur die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt werden müssen. Einige müssen sich eine (neue) Brille anschaffen (mit entsprechendem Eintrag in den Führerausweis), bei wenigen müssen weitere Abklärungen durchgeführt werden und selten muss die Fahreignung abgesprochen werden (für Gruppe 1 & 2, teils für alle Kategorien). Wenn jemand mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, kann eine (teurere) Begutachtung beim Strassenverkehrsamt verlangt werden. Das Strassenverkehrsamt entscheidet, ob ein Kurzgutachten bei einem qualifizierten Amtsarzt oder ein umfassenderes Gutachten im Institut für Rechtsmedizin erstellt werden muss.

 


Amtsarzt ‑ Fahreignungskurzgutachten

Die Kurzbegutachtung wird mit Auftrag vom Strassenverkehrsamt durchgeführt, die aufgrund von Auffälligkeiten/Hinweisen (meist kombiniert mit hohem Alter) zweifel am Vorliegen der Fahreignung hegen

Anmeldung  telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail. Die Untersuchung dauert ca. 60-90  Minuten. Brillen- oder Kontaktllinsenträger sollen ihre Brille (auch Lesebrille) mitnehmen (wenn möglich nicht mit Kontaktlinsen kommen, da der Visus auch ohne Kontaktlinsen/Brille geprüft werden muss), den Führerausweis (wenn beim Strassenverkehrsamt eingeschickt irgend eine anderer Ausweis zur Identifikaton. Es findet eine körperliche, psychiatrische und allenfalls Testpsychologische Untersuchung statt. Die Kosten werden nach Aufwand verrechnet. Es sind mit Kosten von ca. CHF 600 zu rechnen, einfachere "Fälle" sind günstiger, bei schwierigeren wird der Untersuch aus Kostengründen abgebrochen und ans Strassenverkehrsamt zurückverwiesen. Dies müssen dann die Begutachtung durch das Institut für Rechtsmedizin durchführen lassen, da er gem. Vereinbarung (mit Ausnahmen) die grössen (und entsprechen teureren) Begutachtungen dort durchgeführt werden müsse.

Aufgrund der Kosten ist es zu empfehlen, sich zu überlegen, ob sich so eine Untersuchung lohnt oder ob nicht freiwillig der Führerausweis abgegeben werden soll (ev. mit Hausarzt besprechen). Mann muss einfach die medizinischen Mindestanforderungen erfüllen, nicht mehr und nicht weniger - und es wird streng danach beurteilt.  Die Sicherheit der Lenker und insbesondere der Öffentlichkeit geht vor dem Wunsch, Autofahren zu dürfen. Einige Menschen habe grosse Mühe, dies zu akzeptieren, aber es ist nur zum Besten für alle. Aus den bisherigen Untersuchungen kann die Mehrheit den Führerausweis behalten. Und wenn nicht, bitte cool bleiben. Es gibt auch ein Leben nach dem Autofahren.

Kommen Sie bitte mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Falls keine Fahreignung mehr vorliegt, gilt dies ab sofort. Bei Gefahr im Verzug (es liegt keine Fahreignung vor, notorisch stur und uneinsichtiger Lenker), wird die Polizei zur sofortigen Fahrausweisentziehung (Sicherungsentzug) hinzugezogen (Bei "Einsichtigen" erfolgt dies auf schriftliches Verlangen des Strassenverkehrsamtes)

Die Rechnung erhalten Sie dann direkt vom Strassenverkehrsamt.

 


Amtsarzt ‑ Parkkarte für behinderte Personen

Anmeldung telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail. Die Untersuchung (weil praktisch immer kombiniert mit Fahreignunguntersuchung) ca. 30 - 60 Minuten. Die Kosten belaufen nicht nach Aufwand auf CHF 100 bis CHF 200 (Bitte Brille, Lesebrille, Fahrausweis, wenn vorhanden ärztliche Zeugnisse, die die Behinderung belegen und CHF 200 in bar mitbringen).

Es wird streng nach den gegebenen Richtlinien beurteilt:

Art der Gehbehinderung gemäss Punkt 3 der Richtlinie der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKST): Die Gehbehinderung äussert sich darin, dass der gehbehinderten Person dauernd oder vorübergehend während mindestens 6 Monaten eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 m oder mit Hilfe einer Begleitperson, bzw. mit besonderen Hilfsmitteln möglich ist. Hierbei handelt es sich um Gehbehinderungen deren Ursache im Bewegungsapparat der Beine (direkte Gehbehinderung) wie auch im Atem - und Kreislaufsystem (indirekte Gehbehinderung) liegen können.

Grundsätzlich gilt, dass Parkkarten für behinderte Personen nicht "grosszügig" verteilt werden, sondern sie sind für jene Personen gedacht, die unter entsprechend langen Gehstrecken leiden und Schaden erleiden. Laufen ist gesund und diejenigen, die es können, sollen laufen, auch wenn es nur langsam geht.

 


Amtsarzt ‑ Feuerwehr (Eignungsuntersuch Feuerwehr und Atemschutz)

Anmeldung  telefonisch (071 951 77 33), per Fax (071 951 77 04)  oder Hin-E-Mail. Die Untersuchung inkl. dem Atemtest (Spirometrie) dauert ca. 45 Minuten. Ab 40-jährig muss zusätzlich noch Blut von der Fingerspizte entnommen werden und der Nüchternblutzucker und das Gesamtcholesterin bestimmt werden, d.h. jene Feuerwehrleute bekommen einen Termin am Morgen früh und sie dürfen bis nach dem Untersuch nur Wasser trinken, sonst nichts esse und trinken.

Bitte Brille (inkl. Lesebrille) mitnehme, der Fahrausweis (für Feuerwerleute mit C/C1) und allfällig kürzlich gemachte Laborwerte von Blutuntersuchungen (wenn vorhanden, dann kann auch eine Blutentnahme bei über 40-jährigen verzichtet werden).

Es wird streng nach den den Richtlinien des SFV (Richtlinien für die ärztliche Untersuchungvon Feuerwehrleuten SFV (Ausgabe 2007)) beurteilt und es werden keine Ausnahmen gemacht. An die Übergewichtigen: halten Sie ihr Gewicht im "grünen" Bereich, denn ab einem BMI (Bodymassindex = Körpergewicht [kg] / Körpergrössse [m] / Körpergrösse [m]) von  über 33 ist man Atemschutzuntauglich und ab BMI 35 Feuerwehrdienstuntauglich (resp. zurückgestellt, bis das Gewicht wieder im "grünen" Bereich ist.

Für Lenker der Gruppe 2 wird bei Eignung zusätzlich ein Fahreignungszeugnis dem Strassenverkehrsamt gefaxt (gratis), da es sich um denselben Untersuch handelt (dies wurde mit derm Strassenverkehrsamt so verreinbart). Dies bedeutet, wenn ein/e Feuerwehrmann/-frau vom Strassenverkehrsamt ein Aufgebot zur periodischen Untersuchung erhält, melden Sie das Ihrem Kommandenaten, dann dann wird gleichzeitig der Feuerwehr/Atemschutzuntersuch durchgeführt - um unötigen Kosten und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Die Rechung für den Untersuch wird direkt an den Feuerwehrkommandanten geschickt, resp. ich gebe die Rechung Ihnen zur Aushändigung an den Kommandanten mit.

 


Amtsarzt ‑ Notfalleinsätze

Als Amtsarzt werde ich von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei für notfallmässige Einsätze gerufen. Für die Polizei bin ich immer per Handy erreichbar. Bei Notfällen muss somit immer zuerst die Polizei (117) angerufen werden. Bei nicht notfallmässigen Angelegenheiten kann allenfalls per Telefon (071 951 77 33)  oder Hin-E-Mail kurze Beratung für empfohlenes Verhalten gegeben werden. Es gibt aber keine Amtsarzteinsätze ohne Polizei (im Sinne von Ablärungen oder Therapien auswärts).

März 2024
MDMDFSS
123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
April 2024
MDMDFSS
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930
Scattered Clouds
5.5°C

Uzwil SG

Scattered Clouds Humidity: 69%
Wind: WSW at 4.12 M/S
Broken Clouds
SP_WEATHER_FR
1.2°C / 12.1°C
Broken Clouds
SP_WEATHER_SA
4.9°C / 17.2°C
Broken Clouds
SP_WEATHER_SO
9°C / 17.3°C
Broken Clouds
SP_WEATHER_MO
9.4°C / 20.9°C
Broken Clouds
SP_WEATHER_DI
10.4°C / 21.7°C